Staat und Namensanderung : Die offentlich-rechtliche Namensanderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Paperback / softback Book

Staat und Namensanderung : Die offentlich-rechtliche Namensanderung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert Paperback / softback

Part of the Beitrage zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts series

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Bis heute gilt das 'Gesetz uber die AEnderung von Familiennamen und Vornamen' (NamAEndG) - abgesehen von geringfugigen Abweichungen - in der am 5.

Januar 1938 auf der Grundlage des Ermachtigungsgesetzes verabschiedeten Fassung.

Das NamAEndG bestimmt die Grundvoraussetzungen, unter denen naturliche Personen ihren Namen ausserhalb der im BGB geregelten Moeglichkeiten zum Namenswechsel mit staatlicher Genehmigung andern koennen.

Als oeffentlich-rechtlicher Teil des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts wird das NamAEndG bis heute als notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung und daher gerade nicht als nationalsozialistisch gepragtes (Un-)Recht angesehen.

Michael Wagner-Kern greift diese 'Unbedenklichkeitsthese' auf und zeichnet mittels einer rechtshistorischen Rekonstruktion die Entstehungsgrunde fur ein Namensanderungsrecht in Deutschland nach.

Die historischen Befunde, gestutzt auf eine Auswertung archivalischer Quellen, korrigieren herrschende Vorstellungen: Bei der Schaffung des NamAEndG ging es dem NS-Gesetzgeber einzig um die Konstruktion einer Rechtsgrundlage zur 'namentlichen Ausgrenzung' der judischen Bevoelkerung.

Struktur und Interpretation des oeffentlich-rechtlichen Namensanderungsrechts stehen bis heute in der Tradition eines restriktiven Grundverstandnisses, das jede Namensanderung als Ausnahme von dem Prinzip der kontinuierlichen Namensfuhrung begreift.

Diese Sichtweise erklart sich aus dem bisherigen Verzicht, die Entstehungsgeschichte des NamAEndG umfassend zu rekonstruieren.

Kontinuitatsphanomene pragen sowohl die Struktur des bundesrepublikanischen Namensanderungsrechts als auch dessen Bild in Literatur und Rechtsprechung.

Daraus leitet sich die Forderung nach einer grundlegenden Reform des (Reichs-)NamAEndG ab, das gegenwartig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genugt.

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