Der Schutz offentlichen Vermogens durch  263 StGB : Zur Anwendbarkeit des  263 StGB und zum Vorliegen eines Vermogensschadens bei Angriffen auf inlandisches offentliches Vermogen sowie auf Vermogen de, PDF eBook

Der Schutz offentlichen Vermogens durch 263 StGB : Zur Anwendbarkeit des 263 StGB und zum Vorliegen eines Vermogensschadens bei Angriffen auf inlandisches offentliches Vermogen sowie auf Vermogen de PDF

Part of the Studien zum Wirtschaftsstrafrecht series

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In Zeiten immer knapper werdender offentlicher Mittel gewinnt der Schutz des offentlichen Vermogens mehr und mehr an Bedeutung.

Diese Untersuchung geht der Frage nach, welchen Beitrag dabei 263 StGB zu leisten vermag.

Dazu beleuchtet die Studie zunachst eingehend den Schutzbereich des 263 StGB in Bezug auf offentliches Vermogen - bezieht dabei rechtsvergleichend auch die schweizerische und osterreichische Betrugsdogmatik ein - und arbeitet sodann die Problematik des Vermogensschadens auf, die den Schwerpunkt der Untersuchung bildet: Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen aus dem Bereich des Anstellungsbetrugs.

Daruber hinaus wird auch auf die aktuelle Problematik der sog.

Haushaltsuntreue geblickt. Die Untersuchung kommt fur 263 StGB zu dem Ergebnis, da sich dort - ohne da es dazu der Annahme eines "wesensmaigen" Unterschieds zwischen offentlichem und privatem Vermogen bedarf - mit einer wirklich konsequent gehandhabten objektiv-individuellen Betrachtungsweise bei Angriffen auf offentliches Vermogen sowohl kriminalpolitisch als auch dogmatisch befriedigende Ergebnisse erzielen lassen.

Daneben zeigt die Arbeit die neuesten Beschreibungen zu einem verstarkten strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europaischen Gemeinschaften auf.

In rechtshistorischer Hinsicht findet sich eine Darstellung der Behandlung des Betrugs zum Nachteil offentlichen Vermogens in der DDR bzw. der Sowjetischen Besatzungszone. Zum Autor: Dr. Sebastian Berger wurde 1970 in Freiburg i. Br. geboren. 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universitaten Freiburg und Gottingen. 1995 Erste Juristische Staatsprufung. Sodann Tatigkeit an der Universitat Freiburg als Arbeitsgemeinschaftsleiter und Korrekturassistent.

Doktorand bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann. 1999 Promotion. Seit September 1999 Rechtsreferendar in Bremen.

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